Liebe Plieten,
In Zeiten der Corona-Pandemie und der gestern dazu erlassenen, verschärften Verhaltensregeln, stellt sich für uns die Frage, ob ein Gemeinschaftsangeln des Vereins unter diesen Bedingungen als verbotene Sportveranstaltung fällt.
Wir haben zu diesem Thema den LSFV kontaktiert und erhielten folgende Antwort:
„die wohl in allen Kreisen gleichlautenden Formulierungen sind: „sind untersagt: (…) Zusammenkünfte in Sportvereinen sowie sonstige Sport- und Freizeiteinrichtungen“.
Natürlich gibt es auch hier einen Graubereich: zum einen ist ein Angeln nicht zu vergleichen mit einem Fußball- oder Handballspiel, wo Körperkontakt zwingend gegeben ist. Angler können und möchten ja gerade Abstand zu ihren Nachbarn halten. Zum anderen es ist ja auch nicht jedem Einzelnen verboten, in seiner Freizeit zum Angeln zu gehen.
Zu diesen Umständen treten dann die Aufrufe von Bundes- und Landesregierung, alle unnötigen sozialen Kontakte zu vermeiden, um solidarisch mitzuwirken an dem Bemühen, den Anstieg der Ansteckungen auf eine möglichst lange Zeit auszudehnen.
In diesem Spannungsfeld bewegen wir uns derzeit alle. Ich rege deshalb an, wenn das Gemeinschaftsangeln als offizielle Vereinsveranstaltung vorgesehen ist, es abzusagen. Es wäre nicht vermittelbar, wenn angesichts der weltweiten Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens Angelvereine ausscheren.“
Dieser Anregung werden wir folgen und sagen hiermit das Jugendangeln am 22.3. sowie das Anangeln am 29.3. ab.
Der Vorstand