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Schonzeit für Zander geändert

Laut aktueller Binnenfischereiverordnung des Landes Schleswig-Holstein (BiFVO) mit Stand 29.06.2016 ist die Schonzeit für den Zander vom 01.04. - 31.05. definiert. Entgegen unseres Erlaubnisscheins ist damit der Zander bereits wieder frei.
 
Für die Angelsaison 2020 wird unser Erlaubnisschein entsprechend angepasst.