Die Binnenfischereiverordnung (BiFVO) wurde kürzlich geändert. § 13 sowie die Anlagen 1 (Mindestmaße und Schonzeiten) und 3 (Gewässer mit Winterschonzeit) erhielten neue Fassungen. Die Verordnung ist hier einsehbar.
Eine Zusammenfassung aller derzeitigen Mindestmaße und Schonzeiten in Schleswig-Holstein nach BiFVO und KüFVO bietet der LSFV hier an.
Besonders zu beachten ist das neue Mindestmaß für den Aal mit 50cm. Die neue BiFVO ist bereits seit dem 9.7.2021 gültig